Sportschützen müssen viel lernen, und brauchen eine Menge Geduld bevor sie eine eigene Waffe besitzen dürfen.
Vorraussetzungen:
• mindestens 18 Jahre alt
• Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
• Mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schießsportverband
mit einer vom Bundesministerium für Inneres genemigten
Schießsportordnung
• Zuverlässigkeit nach Waffengesetz (keine Vorstrafen)
• mind. 18 Schießnachweise an unterschiedlichen Tagen, für
den Zeitraum 365 Tage vor Antragstellung des Bedürfnis-
nachweis oder 12 Schießnachweise, wenn vom Verein
schriftlich bescheinigt wird, das ein Schießtraining ein
Intensivtrainig war
• Bedürfnisnachweis des Schießsportverbandes
• Sachkundeprüfung für Sportschützen
• bis zum Alter von 25 Jahre der Nachweis einer medizinisch,
psychologischen Untersuchung, dass man verantwortungs-
voll mit Schusswaffen umgehen kann
• Nachweis an die Behörde, dass man Waffe und Munition
gesetzmäßig lagern kann