Waffenkunde - Wann darf man eine Waffe erwerben
Grüne Waffenbesitzkarte
Gelbe Waffenbesitzkarte

Sportschützen müssen viel lernen, und brauchen eine Menge Geduld bevor sie eine eigene Waffe besitzen dürfen.

Vorraussetzungen:

• mindestens 18 Jahre alt
• Mitgliedschaft in einem Schießsportverein
• Mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schießsportverband
  mit einer vom Bundesministerium für Inneres genemigten
  Schießsportordnung

• Zuverlässigkeit nach Waffengesetz (keine Vorstrafen)
• mind. 18 Schießnachweise an unterschiedlichen Tagen, für
  den Zeitraum 365 Tage vor Antragstellung des Bedürfnis-
  nachweis oder 12 Schießnachweise, wenn vom Verein
  schriftlich bescheinigt wird, das ein Schießtraining ein
  Intensivtrainig war
• Bedürfnisnachweis des Schießsportverbandes
• Sachkundeprüfung für Sportschützen
• bis zum Alter von 25 Jahre der Nachweis einer medizinisch,
  psychologischen Untersuchung, dass man verantwortungs-
  voll mit Schusswaffen umgehen kann
• Nachweis an die Behörde, dass man Waffe und Munition
  gesetzmäßig lagern kann